Hort Angebot
06:45 | 08:15 | 11:55 | 13:45 | 18:15 |
MODUL 1 Morgen CHF 10.- |
MODUL 2 Mittag CHF 20.- |
MODUL 3 Nachmittag CHF 40.- |
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MODUL 4 Vormittag CHF 35.- |
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MODUL 5 Ferienprogramm CHF 100.- |
Mitgliederbeitrag / Familie
VERRECHNUNG IN MONATSPAUSCHALEN
Berechnung mit Monatsfaktor 3.2
(38.4 Schulwochen/12 Monate)
Die Betriebsferien und Feiertage sind in den Tarifen berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung.
Die KiWi bietet in den Gruppen Maxi, Multi und Wisimix 39 Hortplätze und 33 Mittagstischplätze für schulpflichtige Kinder während der ausserschulischen Zeit an.
Zusätzlich bietet die KiWi in der Gruppe Gundimix an einzelnen Tagen einen Mittagstisch in Gundetswil an.
Hortplätze
Mittagstischplätze
Jedes Kind ist einer Gruppe fest zugeteilt. Es hat die Möglichkeit, die Angebote und Räumlichkeiten der anderen Gruppen zu nutzen.
Schüler ab der 1. Primarklasse werden angehalten ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen und werden dabei begleitet.
Für die Freizeitbeschäftigungen werden Spiel- und Werkmaterialien sowie abwechslungsreiche Aktivitäten im Freien angeboten.
Für Kindergartenkinder und Schüler, welche in Gundetswil die Schule besuchen, bietet die KiWi in der Gruppe Gundimix jeweils am Dienstag und Donnerstag eine Mittagstischbetreuung an.
Die Mindestanwesenheit eines Kindes beträgt 1 Modul. Die Wochentage müssen fest gewählt werden.
Kinder mit speziellen Bedürfnissen können aufgenommen werden, sofern eine Integration in den KiWi-Alltag möglich ist.
Tagesablauf Hort
Informationen von A – Z
Aufnahme
Der Antrag für einen Platz in der KiWi erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular.
Die Kinder im Hort müssen jedes Jahr von Neuem fürs kommende Schuljahr angemeldet werden.
Über die definitive Aufnahme entscheidet die KiWi-Leitung. Geschwister von Kindern, welche bereits in der KiWi betreut werden, haben Vorrang. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Kindes in die KiWi besteht nicht. Die definitive Aufnahme wird mit einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung geregelt.
Austritt
Die Betreuungsvereinbarung jedes einzelnen Moduls kann schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Monats gekündigt werden. Bei einem früheren Austritt des Kindes aus der KiWi, fallen die Elternbeiträge gemäss Betreuungsvertrag bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist an.
Die Verträge im Hort laufen jeweils per 31. Juli automatisch aus und bedürfen keiner Kündigung. Für das folgende Schuljahr müssen die Kinder wieder neu angemeldet werden.
Besichtigungen und Besuche
Die KiWi gibt gerne Einblick in den Betriebsablauf.
Bitte melden Sie sich zur Vereinbarung eines persönlichen Termins bei der KiWi-Leitung.
Bekleidung / private Spielsachen und Schmuck
Die Bekleidung soll bequem, pflegeleicht und der Witterung und Jahreszeit entsprechend für die täglichen Ausflüge angepasst sein. In der KiWi benötigen die Kinder Hausschuhe oder Antirutschsocken. Die Eltern werden gebeten, den Kindern genügend Ersatzkleider mitzugeben und die Kleider zu kennzeichnen.
Die KiWi übernimmt für mitgebrachte Kleidung und Spielsachen sowie Schmuck keine Haftung.
Bringen und Abholen im Hort
Bring- und Abholzeiten:
Mogens: 06:45 – 07:45 Uhr
Mittags: 13:30 – 13:45 Uhr
Abends: 17:00 – 18:15 Uhr
Unsere Öffnungszeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, muss dies vorgängig der Gruppenleitung gemeldet werde. Erfolgt keine solche Ausnahmemeldung, bleibt das Kind bis zur Klärung der Situation in der KiWi.
Bis und mit dem Kindergartenalter werden die Kinder nur volljährigen Personen oder auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern, älteren Geschwistern (>14 Jahre) mitgegeben.
Schulpflichtige Kinder werden nur nach einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern, zu einem abgemachten Zeitpunkt, auf den Heimweg oder in einen Freizeitkurs geschickt.
Das ausserplanmässige Abholen darf die geplanten Aktivitäten in keiner Art und Weise beeinträchtigen, z.B. bei Ausflügen o.ä.. Es besteht kein Anspruch auf eine Kostenreduktion.
Datenschutz
In der KiWi werden regelmässig Fotos von den Kindern gemacht. Diese werden ausschliesslich für Zwecke innerhalb der KiWi verwendet und werden in keinem Fall ohne die Einwilligung der Eltern veröffentlicht.
Den Mitarbeitern ist es untersagt Adressen, Telefonnummern und Informationen der Kinder an Dritte weiter zu geben.
Eingewöhnung Hort
Die Schnupper-Besuche im Hort gestalten wir individuell, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eltern, des Kindes und des KiWi-Teams. Der Termin für den Besuch wird vor Eintritt zwischen den Eltern und der Gruppenleitung abgemacht.
Anfallende Betreuungs- und Verpflegungskosten können bei einem Aufwand von über fünf Stunden in Rechnung gestellt werden.
Elternarbeit
Eine wichtige Voraussetzung für die Betreuungsarbeit ist eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte in diesem Zusammenhang sind der kontinuierliche Informationsaustausch und die transparente Gestaltung des KiWi-Alltags. Formen unserer Zusammenarbeit sind:
- Eintritts- und bei Bedarf Austrittsgespräch
- Individuelle Elterngespräche nach Bedarf
- Elternabende
- Gemeinsame Anlässe
- Regelmässige Informationen
- Jährliche Mitgliederversammlung
Wünsche und Anregungen können jederzeit mit der Gruppen- oder KiWi-Leitung besprochen werden.
Fragen / Anliegen / Rückmeldungen
Wenn sich Fragen oder Probleme ergeben, sind wir jederzeit gerne zu einem Gespräch bereit. Allfällige Wünsche oder Beschwerden sind bei der Gruppen- oder KiWi-Leitung anzubringen.
Krankheit / Versicherung
Akut Kranke Kinder können wegen der Ansteckungsgefahr nicht in die KiWi gebracht werden und auch nicht in der KiWi bleiben. Sie müssen von den Eltern sobald wie möglich abgeholt werden.
In einer Notfallsituation ist die KiWi-Leitung berechtigt und verpflichtet, für die notwendige ärztliche Betreuung zu sorgen.
Die Eltern sind verpflichtet, die Gruppen- oder KiWi-Leitung über aktuelle Krankheiten und Therapien zu informieren und die zur Behandlung notwendigen Medikamente und Hilfsmittel während des Aufenthaltes in der KiWi mitzubringen.
Die Eltern sind verpflichtet, für ihr Kind die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Natur und Umwelt
Ausflüge in die nähere Umgebung und im Speziellen in den Wald schenkt den Kindern den natürlichen Bewegungsraum und die zusätzlichen Sinneserfahrungen.
Schulweg
Der Schulweg aller schulpflichtigen Kinder liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern.
Kinder, die von den Eltern nicht abgemeldet wurden, und nicht zur üblichen Zeit nach dem Kindergarten oder Schule in der KiWi erscheinen, werden von den Betreuungspersonen im Dorf gesucht. Werden die Kinder innert gegebener Frist nicht gefunden, benachrichtigen die Betreuungspersonen die Eltern.
Anfangs Schuljahr werden die Kindergartenkinder nach Bedarf während zwei bis drei Wochen auf dem Schulweg begleitet oder unterwegs beobachtet, wie sie den Weg bewältigen.
Verpflegung
Die Mahlzeiten werden in der KiWi täglich frisch zubereitet. Die Kinder werden nach aktuellen Ernährungsgrundsätzen vollwertig, kind- und saisongerecht verpflegt. Wir animieren die Kinder ohne Druck und Zwang die Speisen zu probieren und unterstützen sie in ihrer Selbständigkeit.
Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Süssigkeiten oder Snacks mitzugeben.